Von Menschen gemacht - Für Menschen gedacht

Ombudsmann

Meldung von Fehlverhalten und Verstößen

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Bickhardt Bau Thüringen GmbH höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert auf Integrität und Regeltreue. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, betreibt die Bickhardt Bau Thüringen GmbH ein Compliance-Management-System, das ermöglicht, nach einheitlichen und verbindlichen Strukturen zu handeln.

Damit diese Prinzipien eingehalten werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Hierfür haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches ermöglicht, potentielle Regelverstöße von Mitarbeitern*innen zu melden.

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Nützlich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personal nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber unserem Unternehmen gewahrt wissen möchten, nehmen Sie Kontakt zu dem hierfür bestellten Ombudsmann auf. 

Der Ombudsmann ist unteer folgenden Kontaktfaten erreichbar:

RA David Medler
Rechtsanwälte
Henkel & Leubecher
Wörthstraße 3
36037 Fulda
Tel.: 0661/902370

Der Ombudsmann wird Ihre Hinweise sorgfältig prüfen und diese an unser Unternehmen weiterleiten, sofern konkrete Anhaltspunkte für einen Compliance-Verstoß vorliegen.

Auf eine Sache möchten wir aber noch hinweisen. Wir schützen Hinweisgeber*innen, die in gutem Glauben einen Hinweis auf mögliche Gesetzesverstöße oder Verletzungen unseres Verhaltenscodex melden. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Hinweis nachträglich als unzutreffend herausstellt.

Hinweisgeber*innen, welche unser Hinweisgebersystem missbräuchlich nutzen, beispielsweise durch nachweislich falsche Bezichtigungen oder Verleumdungen, genießen hingegen nicht unseren Schutz. Entsprechende Verhaltensweisen werden von uns konsequent und angemessen sanktioniert.